Sparerpauschbetrag

Seit dem 1.Januar ist er da, der Sparerpauschbetrag. Er löst den bisher angewendeten Sparerfreibetrag ab, der von 1975 bis 2008 galt. Die Regelung zum Sparerpauschbetrag betrifft alle, die Zinsen für ihre Girokonten und Tagesgeldkonten erhalten. Auch die Gewinne durch den Verkauf von Wertpapieren sind steuerpflichtig und werden direkt auf den Sparerpauschbetrag angerechnet, falls die Wertpapiere 2009 oder später gekauft wurden.

Sparerpauschbetrag Der Sparerpauschbetrag liegt für Ledige bei 801 Euro, für Ehepaare bei 1602 Euro. Für Besitzer von Girokonten und Tagesgeldkonten sieht das in der Praxis wie folgt aus. Der Kontoinhaber muss bei der Bank einen so genannten Freistellungsauftrag stellen. Die Höhe der steuerfreien Zinseinnahmen kan die Höhe des Sparerpauschbetrages, also 801 bzw. 1602 Euro, nicht übersteigen. Es ist natürlich auch möglich, den Freibetrag auf mehrere Banken zu ”verteilen”. Das macht Sinn, wenn man mehrere Konten bei verschiedenen Banken hat. Werden angefallenen Zinsen für das Girokonto oder Tagesgeldkonto ausgezahlt, dann erhält der Kontoinhaber die Zinsen nur dann in voller Höhe ausgezahlt, wenn die aufsummierten Zinsen im selben Jahr den angegebenen Freibetrag nicht übersteigen. Alles was über den Freibetrag hinaus geht, wird erstmal pauschal mit 30 Prozent besteuert. Dieser Prozentsatz wird sofort von der Bank einbehalten und gar nicht erst an den Kontobesitzer ausgezahlt. Falls dieser gar keinen Freistellungsauftrag für sein Konto eingereicht hat, werden vom ersten Euro Zinsen an 30 Prozent einbehalten.

Gerade wenn Kontozinsen monatlich ausgezahlt werden, kann das sehr komisch aussehen. Nehmen wir an Sie erhalten jeden Monat 100 Euro Zinsen für ihr Girokonto ausgezahlt und haben die vollen 801 Euro im Freistellungsauftrag bei ihrer Bank angegeben. Damit bekommen sie bis einschliesslich August die vollen Zinsen ausgezahlt und ab September werden ihnen automatisch 30 Prozent Steuern einbehalten. Die entgültige Besteuerung aus Kapitaleinkünften findet jedoch erst mit der nächsten Einkommenssteuererklärung im Folgejahr statt. Dann erst ist nämlich klar wieviel Einkünfte aus Kontozinsen, Tagesgeldzinsen und Verkäufen von Wertpapieren sie erwirtschaftet haben. Die Besteuerung richtet sich dann nach ihrem gültigen Einkommenssteuersatz. Alle diese Einnahmen werden dann nach Abzug des Sparerauschbetrages besteuert.

Auch wenn sich der Sparerpauschbetrag 2009 um rund 50 Euro zu Gunsten der Konto- und Wertpapierbesitzer erhöht hat, darf man nicht vergessen, dass die steuerfreie Einnahmegrenze bis 2003 noch 1550 Euro betragen hatte. Das seit 2009 nun auch Dividenden aus Aktien, Fonds und Genossenschaftsanteilen voll auf den Sparerpauschbetrag angerechnet werden, erleichtert den Geldbeutel des Sparers zusätzlich. Den Löwenanteil dürften nun jedoch Gewinne aus Wertpapierkäufen, von Wertpapieren die 2009 oder später gekauft wurden, ausmachen. Die Gewinne dürften dabei leicht den Sparerpauschbetrag übersteigen. In der Praxis wiederum bedeutet das, wer auf Wertpapiere als Anlageform setzt, darf bei Gewinnverkäufen dieser nur noch wenig unversteuerte Zinsen vom Girokonto oder Tagesgeldkonto erwarten. Der Staat greift den Kontoinhabern halt immer weiter in die Tasche.

Photograph: himberry / Source: Photocase