Abgeltungsteuer
Ach ja. Wieder eine neue Art dem Sparer in die Tasche zu greifen. Seit dem 1.Januar 2009 wird die Abgeltungsteuer auf das Kapitalvermögen erhoben. Dies geschieht nach dem § 20 im Einkommensteuergesetz. Die Banken führen die Abgeltungsteuer direkt ab, da sie unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz ist. Es kann aber auch ein Freistellungsauftrag in Höhe von bis zu 801,00 Euro ausgestellt werden, da es bis zu dieser Höhe steuerfrei ist. Der Freistellungsauftrag für die Abgeltungsteuer wird direkt gegenüber der jeweiligen Bank gestellt.